Neue Reglungen für naturverträgliches Verhalten an und auf der Enz

Zum Schutz und Erhalt der Artenvielfalt an der Enz im Landkreis Ludwigsburg treten am 30. August 2024 Neuerungen der Enz-Verordnung in Kraft.

Die neuen Regelungen in Kürze:

In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist

  1. das Befahren der Enz von der Landkreisgrenze bei Roßwag bis zum Fußgängersteg am Alten Badplatz in Vaihingen mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft (z.B. Kanus, Boote, SUP`s, waterbikes etc.) unzulässig;
     
  2. das Befahren der gesamten Enz im Landkreis Ludwigsburg mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft, die in der Regel stehend betrieben werden (z.B. SUP`s, waterbikes etc.), unzulässig
     

Ausgenommen hiervon sind folgende Bereiche:

a.) Auf Gemarkung Vaihingen/Enz ist das Fahren mit Stand-up-Paddling-Boards im innerstädtischen Bereich zwischen dem Fußgängersteg am Alten Badplatz und dem Wehr des Triebwerks T 30, Enzgasse (SUP-Zone 1) erlaubt.

b.) Auf Gemarkung Bietigheim-Bissingen ist das Fahren mit Stand-up-Paddling-Boards zwischen dem Einstieg am Bad am Viadukt und dem Wobachsteg (SUP-Zone 2) erlaubt.

Wer sich für mehr Informationen interessiert findet sie auf den Seiten des Landratsamts Ludwigsburg.

Eine Informationsseite: https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/landratsamt-landkreis/aktuelles/nachrichten/detail/neue-reglungen-fuer-naturvertraegliches-verhalten-an-und-auf-der-enz/

Der Text der Verordnung (landkreis-ludwigsburg.de).

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