Zum Schutz und Erhalt der Artenvielfalt an der Enz im Landkreis Ludwigsburg treten am 30. August 2024 Neuerungen der Enz-Verordnung in Kraft.
Die neuen Regelungen in Kürze:
In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist
- das Befahren der Enz von der Landkreisgrenze bei Roßwag bis zum Fußgängersteg am Alten Badplatz in Vaihingen mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft (z.B. Kanus, Boote, SUP`s, waterbikes etc.) unzulässig;
- das Befahren der gesamten Enz im Landkreis Ludwigsburg mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft, die in der Regel stehend betrieben werden (z.B. SUP`s, waterbikes etc.), unzulässig
Ausgenommen hiervon sind folgende Bereiche:
a.) Auf Gemarkung Vaihingen/Enz ist das Fahren mit Stand-up-Paddling-Boards im innerstädtischen Bereich zwischen dem Fußgängersteg am Alten Badplatz und dem Wehr des Triebwerks T 30, Enzgasse (SUP-Zone 1) erlaubt.
b.) Auf Gemarkung Bietigheim-Bissingen ist das Fahren mit Stand-up-Paddling-Boards zwischen dem Einstieg am Bad am Viadukt und dem Wobachsteg (SUP-Zone 2) erlaubt.
Wer sich für mehr Informationen interessiert findet sie auf den Seiten des Landratsamts Ludwigsburg.
Eine Informationsseite: https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/landratsamt-landkreis/aktuelles/nachrichten/detail/neue-reglungen-fuer-naturvertraegliches-verhalten-an-und-auf-der-enz/
Der Text der Verordnung (landkreis-ludwigsburg.de).